Rechtsanwalt Schade

Kanzlei für Erbrecht & Strafrecht

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Der Weg zum Erfolg.
Sie suchen rechtlichen Beistand? Im Erbrecht oder im Strafrecht? Hier sind Sie richtig.  Herzlich willkommen.

Rechtsanwalt Schade - Kanzlei für Erbrecht und Strafrecht
Rechtsanwalt Schade - Erbrecht & Strafrecht

Die Anwaltskanzlei Schade arbeitet spezialisiert und erfolgreich auf den Gebieten   Erbrecht und Strafrecht
- seit nunmehr über 35 Jahren.

Strafrecht

Im Strafverfahren sieht der regelmäßige Ablauf der Beauftragung wie folgt aus: Wir benötigen die

polizeiliche Vorladung

bzw. den Anhörungsbogen oder die Anklageschrift sowie eine Vollmacht, die unter Formulare heruntergeladen werden kann.

Rechtsanwalt Schade bestellt sich als Verteidiger und beantragt Akteneinsicht. Eine ausführliche persönliche Besprechung findet statt, wenn die Strafakte vorliegt. Eine frühere Besprechung macht meistens keinen Sinn, weil allein der Inhalt der Strafakten für den strafrechtlichen Vorwurf entscheidend ist.

Anwälte wollen für Ihre Leistungen bezahlt werden.
Wir arbeiten ausschließlich nach
▶  Stundensätzen.
Rechtsschutzversicherungen kommen nur sehr eingeschränkt für die Kosten auf.
Bitte informieren Sie sich über die
▶  Kosten einer Strafverteidigung.

Erbrecht

Wir führen Erstberatungen im Erbrecht durch, für die häufig versicherungsseitig die Kosten getragen werden. Bitte beachten Sie insoweit unsere Hinweise im Info-Blog.

Rechtsberatung - insb. in Erbsachen - erfolgt regelmäßig persönlich, aber auch per email oder telefonisch. Offen gebliebene Fragen können ergänzend per email gestellt werden und werden zeitnah beantwortet.

Selbstverständlich vertreten wir Sie auch in Erbstreitigkeiten, insb. bei der oft schwierigen Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft sowie der fristgerechten Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen (siehe Pflichtteil).

Wir stellen immer wieder fest, dass Mandanten oft nicht wissen, dass sie pflichtteilsberechtigt sind.
Informieren Sie sich hier:

Der Pflichtteilsanspruch

Insbesondere das unter Eheleuten beliebte "Berliner Testament" hat zur Folge, dass die Kinder zumindest nach dem ersten Erbgang enterbt sind und Pflichtteilsansprüche haben.

Bitte beachten Sie:
Wir beschäftigen uns nicht vorwiegend mit Erbschleicherei und den strafrechtlichen Folgen!

▶  Informieren Sie sich über die Anwaltskosten im Erbrecht.


Sie haben Fragen zu Ihrem Fall?
Sie wünschen eine kostenlose Vorbesprechung?

Nehmen Sie telefonisch Kontakt auf mit
Rechtsanwalt Schade unter
▶  02642 - 21741
oder per email unter
▶  info @ anwalt-schade.de


Strafrechtliches Ermittlungsverfahren:
Was ist zu tun, wenn sich die Polizei unbedingt mit Ihnen unterhalten möchte ... und Ihnen eine Vorladung oder einen Anhörungsbogen (Zweck: Beschuldigtenvernehmung) schickt?
Was ist bei einer Durchsuchung zu beachten?

Oberstes Gebot:
Machen Sie keine Angaben zur Sache, gleich welcher Art.
Und:
Das wichtigste Recht des Beschuldigten besteht darin, sich in jeder Lage des Strafverfahrens des Beistands eines Strafverteidigers seiner Wahl bedienen zu dürfen, § 137 StPO.

Hierzu ergänzende Informationen:
Polizeiliche Vorladung

Im Strafrecht ist zu beachten:
Die Erfolgsaussichten sind regelmäßig deutlich besser, wenn der Strafverteidiger frühzeitig, also umgehend nach Kenntnis der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, eingeschaltet wird.


Aber auch im Erbrecht gilt:
Eine rechtzeitige Erstberatung stellt oft schon die richtigen Weichen und hilft Kosten sparen. Mit Eintritt des Erbfalls werden regelmäßig Fristen in Gang gesetzt, die einzuhalten sind, wenn keine Nachteile entstehen sollen.

Insbesondere muss sich der Erbe rechtzeitig Gedanken machen, ob er die Erbschaft nicht besser ausschlägt. Denn Erben macht nicht immer Freude. Siehe hierzu unser
YouTube-Video .

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INFO-BLOG

Um Ihnen die beste Qualität bieten zu können, machen wir nicht alles, sondern schwerpunktmäßig
Erbrecht und Strafrecht.

• Erstberatung nach RVG •
Für eine Erstberatung berägt die Gebühr maximal 190,- € netto zzgl. MWSt, § 34 RVG. Die Erstberatung - insb. im Erbrecht - umfasst eine erste Einschätzung der Rechtslage und ggfls. eine rechtliche Empfehlung.

Eine Erstberatung umfasst nicht die weitergehende Bearbeiting der Sache.

Erstberatung und Rechtsschutzversicherung

Vertraglicher Rechtsschutz (RSV) deckt in der Regel nur die Kosten für eine erbrechtliche Erstberatung ab. Voraussetzung ist das Vorliegen eines Erbfalls, der Beratungsbedarf auslöst. Bitte erkundigen Sie sich insoweit bei Ihrem Rechtsschutzversicherer.

Effektiver Informationsaustausch

Wir arbeiten überwiegend digital, so dass sämtliche Unterlagen, die zur rechtlichen Einschätzung notwendig sind, vorzugsweise per email und pdf-Anhang ausgetauscht werden.

Vollmachten können von dieser Webseite unter "Formulare" heruntergeladen und ausgedruckt werden. Die unterschriebene Vollmacht kann einscannt versandt werden.

Hausbesuch - falls erforderlich

Bitte beachten Sie unter "Kontakt" unseren speziellen Service für den Nahbereich: Remagen, Linz am Rhein, Bad Neuenahr, Bad Breisig, Ahrweiler und Sinzig.
Auch Königswinter, Meckenheim, Rheinbach, Bad Godesberg sowie die Gemeinden Grafschaft (Landkreis Ahrweiler) und Wachtberg.
Der Service ist derzeit eingeschränkt.

 

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