Rechtsanwalt Schade

Kanzlei für Erbrecht & Strafrecht

Fon   02642 21741   ✔
HFS
Anwaltliche Kosten der Strafverteidigung
Gute Strafverteidigung muss bezahlbar bleiben !

Engagement zum fairen Preis:
  • Qualifizierte Strafverteidigung hat ihren Preis.
  • Moderate Stundenhonorare - Expertenwissen muss bezahlbar bleiben.
  • Stundensätze je nach Bedeutung der Sache zwischen 148,- und 180,- EUR netto auf der Grundlage einer Honorarvereinbarung.
  • Anrechnung der Leistungen der Rechtsschutzversicherung. Vorsatz-Delikte sind regelmäßig nicht mitversichert.
  • Wir erheben einen angemessenen Vorschuss gem. § 9 RVG.

Sie haben hierzu Fragen ? Sie möchten mehr wissen ? Sprechen Sie uns an.
Impressum und Datenschutz

Kanzlei für Strafrecht & Erbrecht
Marktstr. 76 • 53424 Remagen • Fon 02642-21741 • info@anwalt-schade.de