Rechtsanwalt Schade
Kanzlei für Erbrecht & Strafrecht
Fon
02642 21741
✔
HFS
Menu
▼
Home
Anwaltliche Kosten der Strafverteidigung
Gute Strafverteidigung muss bezahlbar bleiben !
Engagement zum fairen Preis:
Qualifizierte Strafverteidigung
hat ihren Preis.
Moderate Stundenhonorare -
Expertenwissen
muss bezahlbar bleiben.
Stundensätze
je nach Bedeutung der Sache
zwischen 148,- und 180,- EUR netto
auf der Grundlage einer Honorarvereinbarung.
Anrechnung der Leistungen der
Rechtsschutzversicherung
. Vorsatz-Delikte sind regelmäßig nicht mitversichert.
Wir erheben einen
angemessenen Vorschuss
gem. § 9 RVG.
Sie haben hierzu Fragen ? Sie möchten mehr wissen ? Sprechen Sie uns an.
Impressum und Datenschutz
Kanzlei für Strafrecht & Erbrecht
Marktstr. 76 • 53424 Remagen • Fon 02642-21741 • info@anwalt-schade.de