Rechtsanwalt H. Schade
Marktstr. 76 D 53424 Remagen
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Gute Strafverteidigung muss bezahlbar bleiben !

Engagement zum fairen Preis:
  • Gutes hat seinen Preis, einverstanden.
  • Nein, keine ausufernden Stundensätze in Höhe von 500 EUR und mehr.
  • Expertenwissen muss bezahlbar bleiben.
  • Gestaffelte Sätze nach Bedeutung der Sache zwischen 120 und 148 EUR.
  • Abrechnung der reinen Tätigkeit und nicht bloßer Vorbereitungshandlungen.
  • Jederzeitige Auskunft zu den angefallenen Stunden.
  • Anrechnung der Leistungen der Rechtsschutzversicherung.
  • In geeigneten Fällen Abrechnung nach gesetzlichen Gebühren.

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