Rechtsanwalt H. Schade
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Gute Strafverteidigung muss bezahlbar bleiben !
Engagement zum fairen Preis:
Gutes hat seinen Preis, einverstanden.
Nein, keine ausufernden Stundensätze in Höhe von 500 EUR und mehr.
Expertenwissen muss bezahlbar bleiben.
Gestaffelte Sätze nach Bedeutung der Sache zwischen 120 und 148 EUR.
Abrechnung der reinen Tätigkeit und nicht bloßer Vorbereitungshandlungen.
Jederzeitige Auskunft zu den angefallenen Stunden.
Anrechnung der Leistungen der Rechtsschutzversicherung.
In geeigneten Fällen Abrechnung nach gesetzlichen Gebühren.
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